Vorkassenbetrug – Kleinanzeigenportal

Am Donnerstag erstatte ein 53-Jähriger Bockenheimer eine Strafanzeige wegen Betrug. Der Geschädigte habe am 20.08.2023 ein Schweißgerät auf einem Kleinanzeigenportal erworben. Hierbei überwies er einen Betrag von 590 Euro an das geforderte Konto. Aufgrund der schlechten Rechtschreibung des Verkäufers sowie der Tatsache, dass der Verkäufer das Schweißgerät weiterhin inserierte, wurde der Geschädigte misstrauisch. Zwei Tage später kontaktierte die Frau des Geschädigten das Unternehmen des Verkäufers. Es ergab sich, dass die Internetseite des Unternehmens gehackt wurde und das Schweißgerät längst verkauft wurde. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.

Der Vorkassenbetrug ist eine der häufigsten Betrugsmaschen im Internet. Dabei täuschen Kriminelle vor, in der Lage und willens zu sein, eine Ware zu liefern oder Dienstleistung zu erbringen. Betroffene leisten Zahlungen, die versprochene Leistung bleibt anschließend aus. In der Regel erfolgt die Zahlung per Banküberweisung an in- oder ausländische Konten. Häufig nutzen die Kriminellen auch Zahlungsdienste wie PayPal. Dabei machen sie sich die Unerfahrenheit ihrer Opfer zunutze, indem sie diese zur Nutzung unsicherer Zahlmethoden verleiten.

Tipps für Ihre Sicherheit

Grundsätzlich gilt: Leisten Sie keine Vorauszahlungen an Unbekannte. Nutzen Sie stattdessen sichere Bezahlmethoden, die einen Käuferschutz beinhalten. Beim Handel über Kleinanzeigenportale empfiehlt es sich, die Ware nach Möglichkeit abzuholen und vor Ort zu bezahlen. Dabei können Sie auch die Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit prüfen. Die Historie eines Benutzerkontos (Bewertungen, Alter etc.) lässt sich fälschen und ist daher kein verlässlicher Indikator für die Vertrauenswürdigkeit eines Anbieters. Vertrauen Sie nicht auf zugesandte Ausweisdokumente - diese könnten gestohlen oder gefälscht sein. Schicken Sie selbst nie Kopien Ihrer Ausweise an Fremde.

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